Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Die Grünliberalen begrüssen den Beitritt unseres Kantons zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und stimmen diesem zu. Weil wir für Wettbewerb in einem liberalen Markt einstehen, lehnen wir einerseits den Minderheitsantrag für einen neuen § 3 zur Erhöhung des Schwellenwertes im Baugewerbe auf 2 Mio. CHF ab, andererseits begrüssen wir den Antrag auf unmittelbare Einsicht ins Offertöffnungsprotokoll. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 1. Januar 2021 fand ein eigentlicher Paradigmenwechsel statt, weg vom «wirtschaftlich günstigsten» hin zum «vorteilhaftesten» Angebot. Dieser Wechsel bei den Zuschlagskriterien weg vom Preis- hin zum Qualitätswettbewerb freut uns Grünliberale. Dass neu neben Preis und Qualität auch Kriterien wie die Lebenszykluskosten und die Nachhaltigkeit Eingang ins BöB gefunden haben, ist aus Sicht der Grünliberalen besonders zu begrüssen.
Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2 in Seewen
Für die Grünliberalen ist es unverständlich, dass beim Ausbau der Bahnhofstrasse in Seewen, die im kantonalen Radroutenkonzept als Hauptroute ausgewiesen ist, die Belange der Velofahrerenden schlicht kein Thema sind. Es zeigt, dass die Regierung die Wichtigkeit des Langsamverkehrs zur Bewältigung der anstehenden Verkehrsprobleme noch immer nicht erkannt hat. Die Grünliberalen werden deshalb beantragen, dass das Projekt an den Regierungsrat zurückgewiesen wird, verbunden mit dem Auftrag die Vorlage abzuändern oder zumindest einen zusätzlichen Bericht vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, wie die Situation für die Fahrradfahrenden auf diesem stark befahrenen Abschnitt markant verbessert werden kann.
Motion M 6/21: Feuerwehrersatzabgabe: Unnötigen administrativen Aufwand für die Gemeinden reduzieren
Wir Grünliberalen unterstützen die mit der Motion geforderte Reduktion des administrativen Aufwandes bei der Feuerwehrersatzabgabe. Der Wechsel vom jetzigen Pro-Rata-System zu einer Rechnungsstellung per Ende Jahr bringt eine Vereinfachung, wie sie auch bei unserem Steuersystem schon der Fall ist. Nicht nur reduziert der Wechsel künftigen Aufwand bei den Gemeinden – jede ausgelöste Rechnung kostet die Gemeinde – sondern er vereinfacht das Bezahlen der Feuerwehrersatzabgabe auch für Bürger und Bürgerinnen.
Motion M 5/21: Nachweis über adäquate Kontrolle der Cyberrisiken in Spitälern als Voraussetzung für die Betriebsbewilligung
Dass die Spitäler zur besonders schützenswerten Infrastruktur gehören, ist unbestritten. Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich wir zum Beispiel ohne funktionierende Beatmungsgeräte wären. Solche und viele andere medizinische Geräte sind neben den Patientendaten besonders anfällig für Cyber-Attacken. Die Betriebsbewilligung an einen Nachweis zu koppeln, dass minimale Standards zur Cybersicherheit eingehalten werden, macht deshalb Sinn und ist unterstützenswert. Der Regierungsrat stimmt dem grundsätzlich zu, möchte aber bezüglich Cybersicherheit auf Bundesvorgaben warten. Aus Sicht der Grünliberalen gibt es keinen Grund, dieses schwerwiegende Risiko nicht schon jetzt anzupacken. Die Schwyzer Spitäler mit ihren privatwirtschaftlichen Trägern könnten zumindest die weltweit anerkannte ISO-27001 Zertifizierung erlangen und damit den Nachweis eines funktionierenden Informationssicherheits-Managementsystems erbringen. Damit wären die Kontrollen standardisiert und die Risiken im Bereich Cyberrisiken schnell verringert.
Postulat P 8/21: Gleiche Gebühren für alle bei einem Umzug innerhalb des Kantons
Für die Grünliberalen ist die Gleichbehandlung aller Einwohner und Einwohnerinnen ein Anliegen. Doch bei einem Umzug wird für Nicht-Schweizer automatisch ein Eintrag im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS), welches der Bund betreibt, vorgenommen. Solche Kosten sind laut Verordnung des Bundes kostenpflichtig. Eine Streichung dieser Kosten ist somit juristisch nicht möglich. Die Grünliberalen werden aus diesem Grund das Postulat ablehnen. Sie fordern den Regierungsrat aber auf die Höhe der Kosten zu überprüfen und nicht mehr in Rechnung zu stellen als zur Deckung der Selbstkosten tatsächlich notwendig ist.
Postulat P 6/21: Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche mit Sinnesbehinderungen
Die Grünliberalen setzen sich für die Unterstützung und Förderung von Jugendlichen ein, im Speziellen auch, wenn sie durch eine Behinderung im Alltag gebremst sind. Guter Rat und Erfahrung im Umgang mit individuellen Problemen ist da sehr wichtig, gerade auch im Übergang von der Volksschule zur Mittelschule, wo heute eine gesetzliche Grundlage fehlt. Die GLP befürwortet daher das Postulat mit dem Auftrag an den Regierungsrat hier die erforderlichen Massnahmen zu prüfen.